AUSHANG zur Nutzung der Außengastronomie auf der Phönix-Terrasse
Gaststätten dürfen ab 21. Mai ihre Außenbereiche unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben für den Publikumsverkehr öffnen. Der Besuch ist nur Personen gestattet, die einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorlegen können. Zudem dürfen an einem Tisch nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam sitzen. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt. Betreiberinnen und Betreiber sind dazu verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, das u.a. die Kontaktnachverfolgung, die Regulierung der Gästeanzahl sowie die Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sicherstellt.
Die Innengastronomie darf nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Gaststätten dürfen aber Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung, aber keine Sitz- oder Stehgelegenheiten in Innenbereichen anbieten. Für die Abholung sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Menschenansammlungen zu treffen. Kundinnen und Kunden sind dazu verpflichtet, bei der Abholung in Innenräumen eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kn95- oder FFP2-Maske ohne Ventil) zu tragen.
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